Für Reparaturen, Spengler- und Lackierarbeiten bei Cheko Cars.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die von Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) an die Firma Cheko Cars, Leopoldsgasse 15A, 1020 Wien (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) erteilt werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und entgeltlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird der Auftrag erteilt, werden die Kosten für den Voranschlag gutgeschrieben.
Bei Vorliegen einer entsprechenden Deckungszusage der Versicherung und einer vom Kunden unterfertigten Abtretungserklärung (Zessionserklärung) rechnet der Auftragnehmer direkt mit der jeweiligen Versicherung ab. Der Kunde bleibt jedoch Auftraggeber. Soweit die Versicherung Abzüge vornimmt (z.B. Selbstbehalt, Neu-für-Alt-Abzüge, nicht gedeckte Positionen), sind diese Kosten vom Kunden an den Auftragnehmer zu bezahlen.
Die Preise richten sich nach dem bei Auftragserteilung gültigen Stundensatz sowie den Ersatzteilpreisen zum Zeitpunkt der Reparatur. Sofern keine Direktverrechnung (siehe Punkt 3) erfolgt oder Kosten von der Versicherung abgelehnt werden, ist der Rechnungsbetrag bei Abholung des Fahrzeugs, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
Vereinbarte Fertigstellungstermine sind unverbindliche Richttermine, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Verzögert sich die Reparatur durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen), verlängert sich die Frist angemessen. Das Fahrzeug ist vom Kunden nach Benachrichtigung über die Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Bei Verzug können Standgebühren verrechnet werden.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht sowie ein Zurückbehaltungsrecht an dem aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Fahrzeug des Kunden zu, bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Reparaturarbeiten leistet der Auftragnehmer Gewähr für die fachgerechte Ausführung nach Herstellervorgaben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) ist ausgeschlossen. Für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, wird keine Haftung übernommen.
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in 1020 Wien. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig, sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.